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DGAP-PVR: CTS EVENTIM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Publikacja: 28.12.2007 13:58

CTS EVENTIM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

28.12.2007

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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'Veröffentlichung der CTS Eventim AG (AG München, HRB 156963) gem. § 26

WpHG:

Uns wurde am 21.12.2007 von der Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA,

als Korrektur deren Stimm-rechtsmitteilung vom 30.11.2007 mitgeteilt, dass

die Morgan Stanley & Co. Inc., New York, USA, am 27.11.2007 die

Schwellwerte von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen

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Anteil von 5,33% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer Gesamtzahl von

1.281.453 Stimmen entsprach, sowie

dass die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, ebenfalls am 27.11.2007

die Schwellwerte von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt

einen Anteil von 5,33% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer

Gesamtzahl von 1.281.453 Stimmen entsprach, wobei der Morgan Stanley diese

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Stimmrechte gemäß § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

(Mitteilung gem. § 21 Abs. 1, § 24 WpHG).

Weiterhin wurde uns am 21.12.2007 von der Morgan Stanley, Wilmington,

Delaware, USA, als Korrektur deren Stimmrechtsmitteilung vom 10.12.2007

mitgeteilt, dass die Morgan Stanley & Co. Inc., New York, USA, am

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04.12.2007 die Schwellwerte von 3% und 5% unterschritten hat und zu diesem

Zeitpunkt einen Anteil von 2,67% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer

Gesamtzahl von 641.500 Stimmen entsprach, sowie dass die Morgan Stanley,

Wilmington, Delaware, USA, ebenfalls am 04.12.2007 die Schwellwerte von 3%

und 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Anteil von 2,67% an

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der CTS Eventim AG hielt und dies einer Gesamtzahl von 641.500 Stimmen

entsprach, wobei der Morgan Stanley diese Stimmrechte gemäß § 22 Abs.1 Satz

1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. (Mitteilung gem. § 21 Abs. 1, § 24 WpHG).

Weiterhin wurde uns am 21.12.2007 von der Morgan Stanley, Wilmington,

Delaware, USA, als Korrektur deren Stimmrechtsmitteilung vom 10.12.2007

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mitgeteilt, dass die Morgan Stanley & Co. Inc., New York, USA, am

05.12.2007 den Schwellwert von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt

einen Anteil von 4,34% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer

Gesamtzahl von 1.042.770 Stimmen entsprach, sowie

dass die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 05.12.2007 den

Schwellwert von 3% überschrit-ten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Anteil

von 4,34% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer Ge-samtzahl von

1.042.770 Stimmen entsprach, wobei der Morgan Stanley diese Stimmrechte

gemäß § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. (Mitteilung gem. §

21 Abs. 1, § 24 WpHG).

Außerdem wurde uns am 21.12.2007 von der Morgan Stanley, Wilmington,

Delaware, USA, als Korrektur deren Stimmrechtsmitteilung vom 10.12.2007

mitgeteilt, dass die Morgan Stanley & Co. Inc., New York, USA, am

06.12.2007 den Schwellwert von 3% unterschritten hat und zu diesem

Zeitpunkt einen Anteil von 0,38% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer

Gesamtzahl von 91.915 Stimmen entsprach, sowie

dass die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, ebenfalls am 06.12.2007

die Schwellwerte von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen

Anteil von 0,38% an der CTS Eventim AG hielt und dies einer Gesamtzahl von

91.915 Stimmen entsprach, wobei der Morgan Stanley diese Stimmrechte gemäß

§ 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. (Mitteilung gem. § 21 Abs.

1, § 24 WpHG).

Der Vorstand'

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