16. Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Spittal/Drau (Österreich)
('Haselsteiner PST'),
17. Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, Wien (Österreich) ('RZB'),
18. Lerchbaumer Familien-Privatstiftung, Wien (Österreich) ('Lerchbaumer
PST'),
19. Herr Anton Lerchbaumer, Österreich,
haben uns am 9. Mai 2007 gemäß §§ 21 Abs. 1, 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
1. Am 5. August 1998 hat der Stimmrechtsanteil der am 5. August 2006 auf
die STRABAG SE verschmolzenen FIMAG die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 %
der Stimmrechte an der STRABAG AG, Köln, überschritten und betrug zu diesem
Tag 49,99 % (1.249.999 Stimmrechte). Davon waren der FIMAG zu diesem
Zeitpunkt 49,99 % (1.249.999 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (§
22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung vom 26. Juli 1994) zuzurechnen, die die
Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH ('Ilbau') aufgrund ausdrücklicher
Vereinbarung treuhänderisch für diese hielt.
2. Die Mitteilung der am 5. August 2006 auf die STRABAG SE verschmolzenen
FIMAG gemäß § 21 WpHG vom 26. Februar 1999 (veröffentlicht in der
Börsen-Zeitung am 13. März 1999) wird insoweit berichtigt, als der
Stimmrechtsanteil der FIMAG bereits am 30. Dezember 1998 die Schwelle von
50 % der Stimmrechte an der STRABAG AG, Köln, überschritten hatte und zu
diesem Tag 50,02 % (1.250.499 Stimmrechte) betrug. Davon hielt die FIMAG
0,02 % (500 Stimmrechte) unmittelbar. Die übrigen 49,99 % (1.249.999
Stimmrechte), die die Ilbau aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung
treuhänderisch für die FIMAG hielt, waren der FIMAG zu diesem Zeitpunkt
gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung vom 26.
Juli 199(vii) der FIDUZIA, (viii)
der am 10. März 2007 auf die STRABAG SE verschmolzenen KIHOG, (ix) von
Herrn Dr. Hans Peter Haselsteiner, (x) der Haselsteiner PST, (xi) der
Lerchbaumer PST sowie (xii) von Herrn Anton Lerchbaumer an der STRABAG AG,
Köln, jeweils 65,13 % (2.624.852) Stimmrechte). Davon waren der UNIQA
Beteiligungs-Holding GmbH, der Octavia, der BLR, der KIHOG sowie Herrn Dr.
Hans Peter Haselsteiner als Aktionären der FIMAG jeweils 65,13 % (2.624.852
Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zuzurechnen. Von diesen
zugerechneten Stimmrechten wurden 50 % plus 1 Aktie (2.015.001 Stimmrechte)
über die von der FIMAG kontrollierte STRABAG SE (damals noch als Bauholding
STRABAG AG ('BHS') firmierend) und 15,13 % (609.851 Stimmrechte) von der
wiederum von der BHS kontrollierten Ilbau gehalten. Die zugerechneten
Stimmrechte waren den weiteren oben genannten Meldepflichtigen dabei
jeweils folgendermaßen gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zuzurechnen:
- der UNIQA Versicherungen AG über die von ihr kontrollierte UNIQA
Beteiligungs-Holding GmbH;
- der RAIFFEISEN-HOLDING über die von ihr kontrollierte Octavia;
- der am 11. April 2007 auf die Octavia verschmolzenen BENEVENTURA über
die von ihr kontrollierte BLR;
- der FIDUZIA über die von ihr kontrollierte und am 11. April 2007 auf
die Octavia verschmolzenen BENEVENTURA und die von dieser kontrollierte
BLR;
- der Lerchbaumer PST sowie der Haselsteiner PST über die von ihnen
gemeinsam kontrollierte KIHOG;
- Herrn Anton Lerchbaumer über die von ihm kontrollierte Lerchbaumer PST
und die von dieser kontrollierten KIHOG.
4. Am 24. September 2003 hat der Stimmrechtsanteil (i) der UNIQA
Sachversicherung AG, (ii) der UNIQA Personenversicherung AG, (iii) der
UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H., (iv) der RH (am 16.
März 2007 auf die BLR verschmolzen), (v) der ERLESTA, (vi) der HSKG (am 13.
März 2007 auf die STRABAG SE verschmolzen), (vii) der STARROK, (viii) von
Frau Mag. Ulrike Haselsteiner, (ix) der Centrobank sowie (x) der RZB
jeweils die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte an der
STRABAG AG, Köln, überschritten und betrug zu diesem Tag 65,85 % (2.653.814
Stimmrechte). Davon waren der UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft
m.b.H., der UNIQA Sachversicherung AG, der UNIQA Personenversicherung AG
sowie der ERLESTA als Aktionären der FIMAG jeweils 65,85 % (2.653.814
Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zuzurechnen. Von diesen
zugerechneten Stimmrechten wurden 50 % plus 1 Aktie (2.015.001 Stimmrechte)
über die von der FIMAG kontrollierte BHS sowie 15,85 % (638.813
Stimmrechte) von der wiederum von der BHS kontrollierten Ilbau gehalten.
Ferner waren davon der RH, der HSKG, der STARROK, Frau Mag. Ulrike
Haselsteiner sowie der Centrobank als Aktionären der BHS jeweils 65,85 %
(2.653.814 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG zuzurechnen.
Von diesen zugerechneten Stimmrechten wurden 15,85 % (638.813 Stimmrechte)
von der von der BHS kontrollierten Ilbau gehalten, die übrigen
zugerechneten Stimmrechte hielt die BHS unmittelbar. Der RZB wurden die von
ihrer Tochtergesellschaft, der Centrobank, über die BHS unmittelbar und
mittelbar gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG
zugerechnet.
5. Am 30. September 2004 hat der Stimmrechtsanteil der Centrobank, der RZB
sowie von Frau Mag. Ulrike Haselsteiner jeweils die Schwellen von 50 %, 25
%, 10 % und 5 % der Stimmrechte an der STRABAG AG, Köln, die ihnen zuvor
wie oben unter (4.) ausgeführt zuzurechnen waren, unterschritten und betrug
zu diesem Tag 0 %rechtsanteil der FIDUZIA, der ERLESTA
sowie der STARROK jeweils die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %,
10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte an der STRABAG AG, Köln, die ihnen zuvor
- wie oben unter (3.) und (4.) ausgeführt - zuzurechnen waren,
unterschritten und betrug zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte).
Köln, im Mai 2007
Der Vorstand
DGAP 10.05.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: STRABAG AG
Siegburger Straße 241
50679 Köln Deutschland
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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