Altana AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien)
11.05.2007
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die
1. HBK Management LLC, Wilmington, DE 19808 USA,
2. HBK Partners IL.P, Wilmington, DE 19808 USA,
3. HBK Capital L.P., c/o Corporation Service Company, 2711 Centerville
Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808 USA,
4. HBK Fund L.P., Wilmington, DE 19808 USA,
5. HBK Offshore Fund Ltd., George Town, Grand Cayman,
Cayman Islands,
6. HBK Master Fund L.P., George Town, Grand Cayman, Cayman
Islands,
(nachfolgend 'Meldepflichtige' genannt).
haben uns gemäß § 25 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
(1) Am Morgen des 4. Mai 2007 hielt die Meldepflichtige zu 6
Finanzinstrumente, die ihr das Recht einräumen, Aktien an der ALTANA
AG, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg zu beziehen, die 7.043.350
Stimmrechte von insgesamt 140.400.000 Stimmrechten der ALTANA AG
verbriefen, was einem Stimmrechtsanteil von 5,02 Prozent entspricht.
Am Morgen des 4. Mai 2007 hätte die Meldepflichtige zu 6 damit die
Schwellen von 3 und 5 Prozent der Stimmrechte an der ALTANA AG
überschritten.
(2) Am Morgen des 4. Mai 2007 hielten die Meldepflichtigen zu 1-5
mittelbar
Finanzinstrumente, die Ihnen das Recht einräumen, Aktien an der ALTANA
AG, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg zu beziehen, die 7.043.350
Stimmrechte von insgesamt 140.400.000 Stimmrechten der ALTANA AG
verbriefen, was einem Stimmrechtsanteil von 5,02 Prozent entspricht.
Am Morgen des 4. Mai 2007 hätten die Meldepflichtigen zu 1-5 damit die
Schwellen von 3 und 5 Prozent der Stimmrechte an der ALTANA AG
überschritten.
(3) Am Nachmittag des 4. Mai 2007 hielt die Meldepflichtige zu 6
Finanzinstrumente, die ihr das Recht einräumen, Aktien an der ALTANA
AG, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg zu beziehen, die 6.543.350
der
Stimmrechte von insgesamt 140.400.000 Stimmrechten der ALTANA AG
verbriefen, was einem Stimmrechtsanteil von 4,66 Prozent entspricht.
Am Nachmittag des 4. Mai 2007 hätte die Meldepflichtige zu 6 damit die
Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte and er ALTANA AG unterschritten.
(4) Am Nachmittag des 4. Mai 2007 hielten die Meldepflichtigen zu 1-5
mittelbar Finanzinstrumente, die ihnen das Recht einräumen, Aktien an
der ALTANA AG, Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg zu beziehen, die
6.543.350 der Stimmrechte von insgesamt 140.400.000 Stimmrechten der
ALTANA AG verbriefen, was einem Stimmrechtsanteil von 4,66 Prozent
entspricht. Am Nachmittag des 4. Mai 2007 hätten die Meldepflichtigen
zu 1-5 damit die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte an der ALTANA
AG unterschritten.
Das Datum des Verfalls für die Finanzinstrumente lautet: 15. Juni 2007.
Die Kette der kontrollierten Gesellschaften, über die die Finanzinstrumente
tatsächlich gehalten werden, sieht wie folgt aus:
- die Meldepflichtige zu 1 kontrolliert die Meldepflichtige zu 2;
- die Meldepflichtige zu 2 kontrolliert die Meldepflichtige zu 3;
- die Meldepflichtige zu 3 kontrolliert die Meldepflichtige zu 4;
- die Meldepflichtigen zu 4 und 5 kontrollieren die Meldepflichtige zu 6.
DGAP 11.05.2007
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