Henkel KGaA / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG
31.05.2007
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Im Zusammenhang mit der Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im
Verhältnis 1:3) wurde mit Wirkung vom 21. Mai 2007 auch die Regelung über
die Gewinnverwendung / Vorzugsdividende, Art. 35 Abs. 2 der Satzung, wie
folgt geändert:
'Der Bilanzgewinn wird an die Kommanditaktionäre verteilt, sofern die
Hauptversammlung nichts anderes beschließt. Die Verteilung geschieht wie
folgt: Die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten eine Vorzugsdividende von
0,04 Euro je Vorzugsaktie. Reicht der in einem Geschäftsjahr
auszuschüttende Bilanzgewinn zur Zahlung einer Vorzugsdividende von 0,04
Euro je Vorzugsaktie nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem
Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass
die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn
eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach
Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. Von dem verbleibenden
Bilanzgewinn erhalten zunächst die Inhaber von Stammaktien eine Dividende
von bis zu 0,02 Euro je Stammaktie; der Restbetrag wird an die
Kommanditaktionäre entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital
ausgeschüttet.'
DGAP 31.05.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: Henkel KGaA
Henkelstr. 67
40191 Düsseldorf Deutschland
www: www.henkel.de
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