DGAP-Adhoc: Intertainment AG: Intertainment setzt Konsolidierungskurs fort

Aktualizacja: 20.02.2017 03:29 Publikacja: 01.06.2007 20:02

Intertainment AG / Quartalsergebnis/Quartalsergebnis

01.06.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Intertainment setzt Konsolidierungskurs fort

München, 1. Juni 2007 - Die Intertainment AG, München, hat im ersten

Quartal 2007 ihren Konsolidierungskurs weiter verfolgt und dabei das

Ergebnis gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres verbessert.

Insgesamt erzielte Intertainment zwischen Anfang Januar und Ende März 2007

einen Umsatz in Höhe von 0,5 Mio. Euro nach 0,3 Mio. Euro im vergleichbaren

Vorjahresquartal. Dabei reduzierte Intertainment den Periodenfehlbetrag auf

0,4 Mio. Euro. Im ersten Quartal 2006 hatte der Verlust 1,3 Mio. Euro

betragen.

Zum Ende des ersten Quartals verfügte Intertainment über flüssige Mittel in

Höhe von 1,0 Mio. Euro. Ende Dezember 2006 hatten die flüssigen Mittel bei

0,5 Mio. Euro gelegen.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten von Intertainment standen im ersten Quartal

2007 die weitere finanzielle Stabilisierung des Unternehmens, die geplante

Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH - diese muss nach einer

Auflage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis zum 30.

September 2007 erfolgen - sowie die Rechtsstreitigkeiten wegen

Budgetbetrugs in den USA und ihre Folgen.

Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich Intertainment mit der

Kinowelt-Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer

Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber

Intertainment, und zwar dergestalt, dass Zahlungen der Intertainment AG an

die Kinowelt GmbH nur insoweit erfolgen müssen, als die Zahlungen nicht zur

Illiquidität der Intertainment AG führen. Zudem vereinbarten beide

Parteien, dass die Intertainment AG aus ihren frei verfügbaren

Finanzmitteln vorrangig ihren Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten

in den USA zu finanzieren hat.

Im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA

floss Intertainment im ersten Quartal 2007 die zweite Rate in Höhe von 0,8

Mio. US-Dollar aus einem Vergleich mit dem ehemaligen CEO von Franchise

Pictures zu. Darüber hinaus fand am 23. März 2007 vor dem Landgericht

Frankfurt die mündliche Verhandlung einer Klage statt, die Intertainment

gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe eingereicht hat.

Intertainment hatte bei dieser Gesellschaft eine D&O-Versicherung

abgeschlossen. Der eingeklagte Betrag umfasst diejenigen Kosten der

Rechtsverteidigung, die Intertainment für den ehemaligen

Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Baeres in den USA verauslagen musste, da sich

die AIG Europe einer Zahlung verweigerte. Ein Termin für die Verkündung der

Entscheidung ist für den 26. Juni 2007 anberaumt, soweit sich die Parteien

nicht vorab vergleichsweise einigen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

Intertainment AG, Investor Relations, Frauenplatz 7, 80331 München

Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,

Internet: www.intertainment.de, E-Mail: [email protected]

DGAP 01.06.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: Intertainment AG

Frauenplatz 7

80331 München Deutschland

Telefon: +49 (0)89 21699- 0

Fax: +49 (0)89 21699-11

E-mail: [email protected]

www: [email protected]

ISIN: DE0006223605

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