Im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA
floss Intertainment im ersten Quartal 2007 die zweite Rate in Höhe von 0,8
Mio. US-Dollar aus einem Vergleich mit dem ehemaligen CEO von Franchise
Pictures zu. Darüber hinaus fand am 23. März 2007 vor dem Landgericht
Frankfurt die mündliche Verhandlung einer Klage statt, die Intertainment
gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe eingereicht hat.
Intertainment hatte bei dieser Gesellschaft eine D&O-Versicherung
abgeschlossen. Der eingeklagte Betrag umfasst diejenigen Kosten der
Rechtsverteidigung, die Intertainment für den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Baeres in den USA verauslagen musste, da sich
die AIG Europe einer Zahlung verweigerte. Ein Termin für die Verkündung der
Entscheidung ist für den 26. Juni 2007 anberaumt, soweit sich die Parteien
nicht vorab vergleichsweise einigen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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DGAP 01.06.2007
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