Intertainment AG / Quartalsergebnis/Quartalsergebnis
01.06.2007
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Intertainment setzt Konsolidierungskurs fort
München, 1. Juni 2007 - Die Intertainment AG, München, hat im ersten
Quartal 2007 ihren Konsolidierungskurs weiter verfolgt und dabei das
Ergebnis gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres verbessert.
Insgesamt erzielte Intertainment zwischen Anfang Januar und Ende März 2007
einen Umsatz in Höhe von 0,5 Mio. Euro nach 0,3 Mio. Euro im vergleichbaren
Vorjahresquartal. Dabei reduzierte Intertainment den Periodenfehlbetrag auf
0,4 Mio. Euro. Im ersten Quartal 2006 hatte der Verlust 1,3 Mio. Euro
betragen.
Zum Ende des ersten Quartals verfügte Intertainment über flüssige Mittel in
Höhe von 1,0 Mio. Euro. Ende Dezember 2006 hatten die flüssigen Mittel bei
0,5 Mio. Euro gelegen.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten von Intertainment standen im ersten Quartal
2007 die weitere finanzielle Stabilisierung des Unternehmens, die geplante
Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH - diese muss nach einer
Auflage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis zum 30.
September 2007 erfolgen - sowie die Rechtsstreitigkeiten wegen
Budgetbetrugs in den USA und ihre Folgen.
Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich Intertainment mit der
Kinowelt-Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer
Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber
Intertainment, und zwar dergestalt, dass Zahlungen der Intertainment AG an
die Kinowelt GmbH nur insoweit erfolgen müssen, als die Zahlungen nicht zur
Illiquidität der Intertainment AG führen. Zudem vereinbarten beide
Parteien, dass die Intertainment AG aus ihren frei verfügbaren
Finanzmitteln vorrangig ihren Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten
in den USA zu finanzieren hat.
Im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA
floss Intertainment im ersten Quartal 2007 die zweite Rate in Höhe von 0,8
Mio. US-Dollar aus einem Vergleich mit dem ehemaligen CEO von Franchise
Pictures zu. Darüber hinaus fand am 23. März 2007 vor dem Landgericht
Frankfurt die mündliche Verhandlung einer Klage statt, die Intertainment
gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe eingereicht hat.
Intertainment hatte bei dieser Gesellschaft eine D&O-Versicherung
abgeschlossen. Der eingeklagte Betrag umfasst diejenigen Kosten der
Rechtsverteidigung, die Intertainment für den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Baeres in den USA verauslagen musste, da sich
die AIG Europe einer Zahlung verweigerte. Ein Termin für die Verkündung der
Entscheidung ist für den 26. Juni 2007 anberaumt, soweit sich die Parteien
nicht vorab vergleichsweise einigen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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DGAP 01.06.2007
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