DGAP-PVR: Abacho Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

Publikacja: 31.07.2007 15:54

Abacho Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG (Sonstiges Finanzinstrument)

31.07.2007

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland, sowie die

Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, Deutschland, haben uns

mit Schreiben vom 27.07.2007 jeweils im eigenen Namen gemäß § 25 WpHG und

gleichzeitig für die Holtzbrinck Digital GmbH, München, Deutschland, sowie

die Holtzbrinck Networks GmbH, München, Deutschland, gemäß §§ 24, 25 WpHG

unter Korrektur ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 25, 24 WpHG vom

13.07.2007 Folgendes mitgeteilt:

1. Die Holtzbrinck Networks GmbH hat am 10.07.2007 ein Finanzinstrument

unmittelbar erworben, das ihr das Recht verleiht, Aktien an der Abacho

Aktiengesellschaft, Gerhard-Hoehme-Allee 1, 41466 Neuss zu erwerben, die

29,72 % der Stimmrechte (3.986.235 Stimmrechte) vermitteln. An diesem Tag

hätte die Holtzbrinck Networks GmbH damit die Schwellen von 5 %, 10 %, 15

%, 20 % und 25 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft

überschritten. Der Ausübungszeitraum, innerhalb dessen von dem

Finanzinstrument Gebrauch gemacht werden kann, beginnt am ersten Tag nach

der Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot der

Holtzbrinck Networks GmbH betreffend den Erwerb sämtlicher Aktien an der

Abacho Aktiengesellschaft und endet am 31.08.2007, 24:00 Uhr. Im Falle der

Ausnutzung des Finanzinstruments würde die Holtzbrinck Networks GmbH unter

Berücksichtigung der heute von ihr bereits gehaltenen Stimmrechte auch die

Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft

überschreiten.

2. Die Holtzbrinck Digital GmbH hat am 10.07.2007 mittelbar über die

Holtzbrinck Networks GmbH ein Finanzinstrument erworben, das das Recht

verleiht, Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft zu erwerben, die 29,72 %

der Stimmrechte (3.986.235 Stimmrechte) vermitteln. An diesem Tag hätte die

Holtzbrinck Digital GmbH damit die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und

25 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft überschritten. Der

Ausübungszeitraum, innerhalb dessen von dem Finanzinstrument Gebrauch

gemacht werden kann, beginnt am ersten Tag nach der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot der Holtzbrinck Networks GmbH

betreffend den Erwerb sämtlicher Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft

und endet am 31.08.2007, 24:00 Uhr. Im Falle der Ausnutzung des

Finanzinstruments würde die Holtzbrinck Digital GmbH unter Berücksichtigung

der ihr heute bereits zugerechneten Stimmrechte auch die Schwelle von 30 %

der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft überschreiten. Die

Stimmrechte würden der Holtzbrinck Digital GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1

WpHG über die Holtzbrinck Networks GmbH zugerechnet, die die Aktien und die

Stimmrechte unmittelbar hielte.

3. Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Gänsheidestraße 26, 70184

Stuttgart, hat am 10.07.2007 mittelbar über die Holtzbrinck Digital GmbH

und die Holtzbrinck Networks GmbH ein Finanzinstrument erworben, das das

Recht verleiht, Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft zu erwerben, die

29,72 % der Stimmrechte (3.986.235 Stimmrechte) vermitteln. An diesem Tag

hätte die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG damit die Schwellen von 5 %,

10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft

überschritten. Der Ausübungszeitraum, innerhalb dessen von dem

Finanzinst.

KG unter Berücksichtigung der ihr heute bereits zugerechneten Stimmrechte

auch die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft

überschreiten. Die Stimmrechte würden der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.

KG jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Holtzbrinck Digital GmbH

und die Holtzbrinck Networks GmbH zugerechnet, die die Aktien und die

Stimmrechte unmittelbar hielte.

4. Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Gänsheidestraße 26, 70184

Stuttgart, hat am 10.07.2007 mittelbar über die Georg von Holtzbrinck GmbH

& Co. KG, die Holtzbrinck Digital GmbH und die Holtzbrinck Networks GmbH

ein Finanzinstrument erworben, das das Recht verleiht, Aktien an der Abacho

Aktiengesellschaft zu erwerben, die 29,72 % der Stimmrechte (3.986.235

Stimmrechte) vermitteln. An diesem Tag hätte die Verlagsgruppe Georg von

Holtzbrinck GmbH damit die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der

Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft überschritten. Der

Ausübungszeitraum, innerhalb dessen vom Finanzinstrument Gebrauch gemacht

werden kann, beginnt am ersten Tag nach der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot der Holtzbrinck Networks GmbH

betreffend den Erwerb sämtlicher Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft

und endet am 31.08.2007, 24:00 Uhr. Im Falle der Ausnutzung des

Finanzinstruments würde die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH unter

Berücksichtigung der ihr heute bereits zugerechneten Stimmrechte auch die

Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft

überschreiten. Die Stimmrechte würden der Verlagsgruppe Georg von

Holtzbrinck GmbH jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Georg von

Holtzbrinck GmbH & Co. KG, die Holtzbrinck Digital GmbH und die Holtzbrinck

Networks GmbH zugerechnet, die die Aktien und die Stimmrechte unmittelbar

hielte.

Abacho Aktiengesellschaft

Der Vorstand

DGAP 31.07.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: Abacho Aktiengesellschaft

Gerhard-Hoehme-Allee 1

41466 Neuss

Deutschland

Internet: www.Abacho.net

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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