25 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft überschritten. Der
Ausübungszeitraum, innerhalb dessen von dem Finanzinstrument Gebrauch
gemacht werden kann, beginnt am ersten Tag nach der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot der Holtzbrinck Networks GmbH
betreffend den Erwerb sämtlicher Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft
und endet am 31.08.2007, 24:00 Uhr. Im Falle der Ausnutzung des
Finanzinstruments würde die Holtzbrinck Digital GmbH unter Berücksichtigung
der ihr heute bereits zugerechneten Stimmrechte auch die Schwelle von 30 %
der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft überschreiten. Die
Stimmrechte würden der Holtzbrinck Digital GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1
WpHG über die Holtzbrinck Networks GmbH zugerechnet, die die Aktien und die
Stimmrechte unmittelbar hielte.
3. Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Gänsheidestraße 26, 70184
Stuttgart, hat am 10.07.2007 mittelbar über die Holtzbrinck Digital GmbH
und die Holtzbrinck Networks GmbH ein Finanzinstrument erworben, das das
Recht verleiht, Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft zu erwerben, die
29,72 % der Stimmrechte (3.986.235 Stimmrechte) vermitteln. An diesem Tag
hätte die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG damit die Schwellen von 5 %,
10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft
überschritten. Der Ausübungszeitraum, innerhalb dessen von dem
Finanzinst.
KG unter Berücksichtigung der ihr heute bereits zugerechneten Stimmrechte
auch die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft
überschreiten. Die Stimmrechte würden der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co.
KG jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Holtzbrinck Digital GmbH
und die Holtzbrinck Networks GmbH zugerechnet, die die Aktien und die
Stimmrechte unmittelbar hielte.
4. Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Gänsheidestraße 26, 70184
Stuttgart, hat am 10.07.2007 mittelbar über die Georg von Holtzbrinck GmbH
& Co. KG, die Holtzbrinck Digital GmbH und die Holtzbrinck Networks GmbH
ein Finanzinstrument erworben, das das Recht verleiht, Aktien an der Abacho
Aktiengesellschaft zu erwerben, die 29,72 % der Stimmrechte (3.986.235
Stimmrechte) vermitteln. An diesem Tag hätte die Verlagsgruppe Georg von
Holtzbrinck GmbH damit die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der
Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft überschritten. Der
Ausübungszeitraum, innerhalb dessen vom Finanzinstrument Gebrauch gemacht
werden kann, beginnt am ersten Tag nach der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot der Holtzbrinck Networks GmbH
betreffend den Erwerb sämtlicher Aktien an der Abacho Aktiengesellschaft
und endet am 31.08.2007, 24:00 Uhr. Im Falle der Ausnutzung des
Finanzinstruments würde die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH unter
Berücksichtigung der ihr heute bereits zugerechneten Stimmrechte auch die
Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der Abacho Aktiengesellschaft
überschreiten. Die Stimmrechte würden der Verlagsgruppe Georg von
Holtzbrinck GmbH jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über die Georg von
Holtzbrinck GmbH & Co. KG, die Holtzbrinck Digital GmbH und die Holtzbrinck
Networks GmbH zugerechnet, die die Aktien und die Stimmrechte unmittelbar
hielte.
Abacho Aktiengesellschaft
Der Vorstand
DGAP 31.07.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: Abacho Aktiengesellschaft
Gerhard-Hoehme-Allee 1
41466 Neuss
Deutschland
Internet: www.Abacho.net
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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