DGAP-Adhoc: JENOPTIK AG: JENOPTIK AG obsiegt im Patentstreit vor US-District Court in San José

Publikacja: 05.08.2007 22:44

Jenoptik AG / Rechtssache

05.08.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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JENOPTIK AG obsiegt im Patentstreit vor US-District Court in San José

Aktualisierung der Ad-hoc-Meldung vom 1. Februar 2007 sowie der im

Risikobericht der Pflichtberichterstattung beschriebenen rechtlichen

Risiken.

Am 1. Februar 2007 hatte eine amerikanische Jury dem zuständigen Richter in

einem seit mehr als zehn Jahren andauernden Verfahren empfohlen, der Klage

der Asyst Technologies Inc. stattzugeben und die JENOPTIK AG wegen

angeblicher Patentverletzungen zu Schadensersatz in Höhe von rund 57,6 Mio.

Euro zu verurteilen. Entgegen dieser Empfehlung hat das Gericht am 3.

August 2007 nunmehr zum dritten Mal in Folge die Klage abgewiesen.

Die unterlegene Klägerin kann gegen diese Entscheidung erneut Berufung bei

dem Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington einlegen. Sollte

das Berufungsgericht der Berufung stattgeben und den Streit wiederum an die

erste Instanz zurückverweisen, wird das erstinstanzliche Gericht

ankündigungsgemäß ein neues Verfahren anordnen.

Für den Fall, dass die Berufungsinstanz zugunsten der Klägerin die

Entscheidung des US-District Courts in San José auch bezüglich der

Anordnung eines neuen Verfahrens aufheben sollte, hat der das Verfahren

leitende Richter in seiner Begründung der Entscheidung vom 3. August 2007

in Aussicht gestellt, jedenfalls die Frage der Schadensersatzhöhe neu zu

behandeln. Dazu würde entweder ein neues Verfahren angeordnet oder der

durch die Jury zugesprochene Schadensersatz auf den Betrag reduziert, den

die Klägerin unter Beachtung rechtlicher Vorgaben nachweisen kann. Für

diesen Fall beantragte Jenoptik bereits im Ausgangsverfahren hilfsweise

unter Anwendung der so genannten 'maximum recovery rule' die Reduzierung

des von der Klägerin gewünschten Schadenersatzes anhand tatsächlicher

Produktumsätze auf einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag.

JENOPTIK und deren US-amerikanische Prozessanwälte sehen durch die

Entscheidung des Richters ihre Rechtsauffassung bestätigt, dass die von der

Klägerin geltend gemachten Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe

nach unbegründet sind.

DGAP 05.08.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: Jenoptik AG

Carl-Zeiss-Straße 1

7739 Jena

Deutschland

Telefon: +49 (0)364 165-0

Fax: +49 (0)364 165-2157

E-mail: [email protected]

Internet: www.jenoptik.com

ISIN: DE0006229107

WKN: 622910

Indizes: TecDAX

Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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