Siemens Aktiengesellschaft / Rechtssache
04.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Landgericht München hat eine Geldbuße von 201 Mio. EUR gegen Siemens
verhängt. Damit sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im
ehemaligen Bereich Communications (Com) gegen die Siemens AG beendet.
Darüber hinaus wurde eine abschließende steuerrechtliche Regelung durch die
deutschen Finanzbehörden getroffen. Insgesamt wurden im ehemaligen Bereich
Com Zahlungen von rund 450 Mio. EUR als steuerlich nicht abzugsfähig
eingestuft. Die daraus resultierende Steuerbelastung beläuft sich auf 179
Mio. EUR, wovon bereits 168 Mio. EUR im Konzernabschluss 2006 aufgrund
zweifelhafter Zahlungen von rund 420 Mio. EUR berücksichtigt wurden.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts München I und der Regelung
durch die Finanzverwaltung werden die deutschen straf- und
steuerrechtlichen Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten im ehemaligen
Geschäftsbereich Com gegen die Siemens AG beendet. Die Steuerverwaltung hat
für ihre Regelung die gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden erzielten
Ermittlungsergebnisse zugrunde gelegt. Siemens akzeptiert die gerichtliche
Sanktion und übernimmt damit die Verantwortung bezüglich des Fehlverhaltens
im Bereich Com in der Vergangenheit. Siemens hat auf weitere Rechtsmittel
verzichtet.
Die umfassenden unabhängigen Untersuchungen der Kanzlei Debevoise and
Plimpton gehen weiter. Siemens unterstützt die Arbeit der Behörden
weiterhin nach Kräften und treibt die Aufklärung auch in den anderen
Bereichen voran. Zudem stärkt Siemens die Compliance-Verfahren und internen
Kontrollsysteme.
Disclaimer:
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen -
also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der
Vergangenheit, liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar
durch Formulierungen wie 'erwarten', 'wollen', 'antizipieren',
'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'anstreben', 'einschätzen', 'werden'
oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf
unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine
Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen
zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens liegen, beeinflussen
die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die
Ergebnisse von Siemens. Diese Faktoren könnten dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen des Siemens-Konzerns
wesentlich abweichen von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich
oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen.
Für uns ergeben sich solche Ungewissheiten insbesondere, neben anderen,
aufgrund folgender Faktoren: Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen
und geschäftlichen Lage (einschließlich Margenentwicklungen in den
wichtigsten Geschäftsbereichen), Herausforderungen der Integration
wichtiger Akquisitionen und der Implementierung von Joint Ventures und
anderer wesentlicher Portfoliomaßnahmen, Änderungen von Wechselkursraten
und Zinssätzen, Einführung konkurrierender Produkte oder Technologien durch
andere Unternehmen, fehlender Akzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen
seitens der Kundenzielgruppen des Siemens-Konzerischen Börsenaufsicht SEC
eingereicht hat und die auf der Siemens-Website unter www.siemens.com und
auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufbar sind. Sollte sich eines
oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte
sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren,
können die tatsächlichen Ergebnisse sowohl positiv als auch negativ
wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die in der
zukunftsgerichteten Aussage als erwartete, antizipierte, beabsichtigte,
geplante, geglaubte, projizierte oder geschätzte Ergebnisse genannt worden
sind. Siemens übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht,
diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen
als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. In diesen Berichten wird
auch über den Stand der laufenden Ermittlungen und Untersuchungen sowie
über die getroffenen Maßnahmen zur Stärkung der Compliance-Verfahren und
internen Kontrollsysteme berichtet.
Christof Schwab, Tel.: ++49 89 636 32677
04.10.200