Deutsche Lufthansa AG / Strategische Unternehmensentscheidung
13.12.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Lufthansa erwirbt 19 % der Aktien der JetBlue Airways Corporation
Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft hat heute einen Kaufvertrag über
den Erwerb von 19% der Aktien der JetBlue Airways Corporation
abgeschlossen. Lufthansa wird die Aktien von JetBlue als Paket im Rahmen
der heute vom Board of Directors der JetBlue beschlossenen Kapitalerhöhung
zu einem Gesamtpreis von rund USD 300 Mio. übernehmen. Der Aktientransfer
bedarf der Freigabe durch die US-Kartellbehörde. Lufthansa und JetBlue
streben darüber hinaus eine operative Zusammenarbeit an.
JetBlue ist eine US-amerikanische Fluggesellschaft mit Sitz in New York,
die an der NASDAQ-Börse gelistet ist. Den Großteil ihrer Flugdienste bietet
JetBlue von New York, Boston und Orlando in die USA und die Karibik an.
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Vorabmitteilung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 4 WpHG i.V.m. § 8 Abs. 5 WpAIV
Die Deutsche Lufthansa AG hat von der Möglichkeit einer Befreiung von der
Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 3 WpHG
Gebrauch gemacht, um den Aktienerwerb in Höhe von 19% an der JetBlue
Airways Corporation nicht zu gefährden. Eine unverzügliche Veröffentlichung
im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Deutschen Lufthansa AG hätte aufgrund
der noch ausstehenden Board Entscheidung von JetBlue zu der dem
Aktienerwerb zugrunde liegenden Kapitalerhöhung zum Scheitern der
Transaktion führen können. Eine Bekanntgabe der Kaufentscheidung der
Lufthansa vor der Board Sitzung von JetBlue hätte sich kurserhöhend auf die
Aktie ausgewirkt. Der zwischen Lufthansa und JetBlue vor dem 4. Dezember
2007 verhandelte Kaufpreis für die Aktien würde dann zum Nachteil von
JetBlue vom aktuellen Marktpreis am 13. Dezember 2007 abweichen. Dadurch
hätte das Board von JetBlue in seiner Entscheidung über die Transaktion
negativ beeinflusst werden können und hätte möglicherweise gegen eine
Veräußerung der Aktien zu dem verhandelten Kaufpreis gestimmt. Auch hätten
andere Investoren als potentielle Wettbewerber die Transaktion aus Sicht
von Lufthansa negativ beeinflussen können.
Die Entscheidung über den Aufschub der Veröffentlichung wurde am 10.
Dezember 2007 getroffen. Der Fortbestand der Gründe für eine Befreiung
wurde fortlaufend überprüft. Am 13. Dezember 2007 wurde der Fortbestand der
Gründe für die Befreiung im Gremium erneut beraten und festgestellt.
Am 13. Dezember 2007 um 20:28 Uhr fiel die Entscheidung über die nunmehr
vorgenommene Mitteilung und Veröffentlichung.
Folgende Personen waren neben dem Konzernvorstand an der Entscheidung über
die Befreiung beteiligt:
Herr Frank Hülsmann, FRA IR
LAC, Airportring
60546 Frankfurt am Main
Tel.: 069/696-28000
Herr Nicolai von Ruckteschell, FRA CJ
LAC, Airportring
60546 Frankfurt am Main
Tel.: 069/696-91304
Herr Klaus Walther, FRA CI
LAC, Airportring
60546 Frankfurt am Main
Tel.: 069/696-3659
Deutsche Lufthansa AG
Investor Relations
Frank Hülsmann
Telefon 069 696 28001, Fax 069 696 90990
Email: investor.relations@dlh.de
13.12.2007