DGAP-Adhoc: Creaton AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Etex Holding GmbH

Publikacja: 14.08.2007 15:52

Creaton AG / Sonstiges

14.08.2007

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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* CREATON AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Etex Holding

GmbH

* Vergleich mit Anfechtungsklägern

* Zusätzlicher Betrag von 4,70 Euro zur Barabfindung von 23,47 Euro je

Vorzugsaktie

* Zusätzliche Ausgleichszahlung von 0,21 Euro (brutto) zur

Ausgleichszahlung von 1,06 Euro (brutto) je Vorzugsaktie

Wertingen, 14. August 2007 - Die CREATON AG, Wertingen, hat sich heute

unter Beteiligung der Etex Holding GmbH sowie der Etex Group S.A. mit 10

Anfechtungsklägern über einen Vergleich geeinigt. Die Kläger hatten

Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der

CREATON AG vom 13.07.2006 erhoben, mit dem die Hauptversammlung dem

zwischen der CREATON AG und der Etex Holding GmbH geschlossenen

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.05.2006 zustimmte. Die

CREATON AG hatte gegen die Anfechtungs- sowie gegen gleichfalls erhobene

Nichtigkeitsklagen Freigabeanträge bei Gericht eingereicht. Die Parteien

des Vergleichs haben die Anfechtungsklagen sowie den hinsichtlich der

Anfechtungsklagen anhängigen Freigabeantrag zurückgenommen. Die

Nichtigkeitskläger können dem Vergleich beitreten. Dies hat jedoch keine

Auswirkung auf den Vergleich, da im Rahmen des hinsichtlich der

Nichtigkeitsklagen geführten Freigabeverfahrens rechtskräftig festgestellt

wurde, dass die Nichtigkeitsklagen der Eintragung des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages nicht entgegenstehen.

Der gerichtlich protokollierte Vergleich sieht u.a. vor, dass die im

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Barabfindung in Höhe

von 23,47 Euro je Vorzugsaktie um einen weiteren Betrag in Höhe von 4,70

Euro je Vorzugsaktie, zahlbar zusammen mit der Barabfindung, ergänzt wird.

Zuzüglich zu der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen

Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 1,06 Euro je Vorzugsaktie wird ein

Betrag von 0,21 Euro (brutto) für jedes volle Geschäftsjahr geleistet. Für

den Fall, dass in einem Spruchverfahren rechtskräftig ein Ausgleich

und/oder eine Barabfindung festgesetzt oder vereinbart werden, die die im

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Ausgleichszahlung

und/oder Barabfindung überschreiten, muss die Etex Holding GmbH weitere

Zahlungen nur leisten, soweit die Erhöhungsbeträge die nach dem Vergleich

zu zahlenden Beträge überschreiten.

Außerdem wurden in dem Vergleich die Veröffentlichung weiterer

Informationen zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die

Abgabe einer Bürgschaftserklärung der Etex Group S.A. hinsichtlich der

Verpflichtungen der Etex Holding GmbH zur Leistung der Ausgleichszahlung

bzw. der Barabfindung sowie der Zusatzbeträge vereinbart.

Die Auszahlung der Abfindung bzw. des Ausgleichsbetrags sowie der

Zusatzbeträge setzt die Eintragung des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister der CREATON AG voraus.

Die Einzelheiten des Vergleichs werden gesondert bekannt gemacht.

CREATON AG - Der Vorstand

CREATON Aktiengesellschaft

Dillinger Straße 60

86637 Wertingen

ISIN: DE 0005483002 / DE 0005483036

Notierung: Amtlicher Markt München und Frankfurt am Main (General

Standard), Freiverkehr Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart

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Informael/Belgien. Seit Anfang 2007 vermarktet CREATON auch die Produkte der

ebenfalls zur Etex-Gruppe zählenden Pfleiderer Dachziegel GmbH.

Karsten Schüssler, CREATON AG, Vorstand Finanzen, T 08272-86-510

DGAP 14.08.2007

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Sprache: Deutsch

Emittent: Creaton AG

Dillingerstr. 60

86637 Wertingen

Deutschland

Telefon: +49 (0)8272 86-461

Fax: +49 (0)8272 86-511

E-mail: [email protected]

Internet: www.creaton.de

ISIN: DE0005483036, DE0005483002

WKN: 548303, 548300,

Indizes:

Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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